Wanderwege Graubünden für den HELP Award 2024 bewerten
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Firmenzweck von Wanderwege Graubünden (UID CHE-100.213.358)
Der Verein fördert das Wandern als sinnvolle Freizeitgestaltung. Er setzt sich für den Ausbau und Unterhalt der Infrastruktur des Langsamverkehrs insbesondere des Wanderns ein. Er ist Ansprechpartner im Bereich technischer Unterhalt und Support der Gesamtinfrastruktur Langsamverkehr. Partnerinnen und Partner, Kundinnen und Kunden sind der Kanton, Gemeinden, Regionalverbände, touristische Organisationen, der öffentliche Verkehr, die SWW und der Verband "BWL Bündner Wanderleiter". Er ergreift Massnahmen für die Sicherheit der Wanderinnen und Wanderer und Berggängerinnen und Berggänger und setzt sich für die Unfallverhütung und das Rettungswesen ein. Er führt Ausbildungs- und Weiterbildungskurse für Wander- und Schneeschuhwanderleiterinnen und -leiter durch. Er unterstützt Bestrebungen zum Schutze der Natur und der Umwelt und trägt zur Reinhaltung der Landschaft bei. Er unterstützt in seinem Angebot, seinen Publikationen und Informationen den öffentlichen Verkehr. Er ist eine Fachorganisation im Sinne des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) und setzt sich allseits mit Stellungnahmen für seine Belange ein.Weitere Informationen über Wanderwege Graubünden
Die Firma Wanderwege Graubünden, Chur mit der UID CHE-100.213.358 ist mit diesem UID-Porträt auf uid.help.ch gelistet.
Die eindeutige Kennzeichnung dieses Unternehmens-Identifikationsnummer-Porträts von Wanderwege Graubünden in Chur lautet HLP-9082-UID-2458635. Die Angaben stammen aus den Quellen: Unternehmens-Identifikationsnummer-Register (UID), Handelsregister, SHAB, BFS und eigene Erhebungen Help.ch.
Weitere Links
» Handelsregister-Informationen Wanderwege Graubünden
» Mehrwertsteuer-Nummer Wanderwege Graubünden: CHE-100.213.358 MWST
» Wanderwege Graubünden im Wirtschaftsregister
Die Informationen zu diesem Eintrag im UID-Register der juristischen Person Wanderwege Graubünden mit Sitz in Chur sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die UID-Register Auszüge vom Bundesamt für Statistik (BfS).