entsorgungspark schmitter ag
Espenstrasse 919443 Widnau (SG)
entsorgungspark schmitter ag für den HELP Award 2024 bewerten
Jetzt entsorgungspark schmitter ag bewerten
Was Kunden über entsorgungspark schmitter ag sagen
3 Bewertungen aus dem Web für entsorgungspark schmitter ag
Firmenzweck von entsorgungspark schmitter ag (UID CHE-107.259.249)
Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb eines Muldenservice, Durchführung von Transportdienstleistungen aller Art, Betrieb von Deponien und Umschlagplätzen, Erstellung von Gesamtentsorgungskonzepten, Entsorgung und Recycling von Wertstoffen und Abfällen sowie deren Aufbereitung und Vermarktung mit den zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann auch im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.Weitere Informationen über entsorgungspark schmitter ag
Die Firma entsorgungspark schmitter ag, Widnau mit der UID CHE-107.259.249 ist mit diesem UID-Porträt auf uid.help.ch gelistet.
Die eindeutige Kennzeichnung dieses Unternehmens-Identifikationsnummer-Porträts von entsorgungspark schmitter ag in Widnau lautet HLP-9082-UID-1601857. Die Angaben stammen aus den Quellen: Unternehmens-Identifikationsnummer-Register (UID), Handelsregister, SHAB, BFS und eigene Erhebungen Help.ch.
Weitere Links
» Handelsregister-Informationen entsorgungspark schmitter ag
» Mehrwertsteuer-Nummer entsorgungspark schmitter ag: CHE-107.259.249 MWST
» entsorgungspark schmitter ag im Wirtschaftsregister
Die Informationen zu diesem Eintrag im UID-Register der juristischen Person entsorgungspark schmitter ag mit Sitz in Widnau sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die UID-Register Auszüge vom Bundesamt für Statistik (BfS).