Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation
Hauptstrasse 914147 Aesch (BL)
Firmenzweck von Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation (UID CHE-152.578.040)
Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Vermietung, Vermittlung, dem Betrieb, der Instandhaltung und dem Unterhalt von Immobilien. Erbringung von Dienstleistungen als Architekt, Generalunternehmer, Projektleiter, Bauleiter, Ingenieur sowie die Durchführung von planerischen und ausführungstechnischen Arbeiten im Bauwesen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke, Immaterialgüterrechte und Lizenzen aller Art erwerben, verwalten, belasten und veräussern.Weitere Informationen über Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation
Die Firma Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation, Aesch BL mit der UID CHE-152.578.040 ist mit diesem UID-Porträt auf uid.help.ch gelistet.
Die eindeutige Kennzeichnung dieses Unternehmens-Identifikationsnummer-Porträts von Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation in Aesch BL lautet HLP-9082-UID-2402299. Die Angaben stammen aus den Quellen: Unternehmens-Identifikationsnummer-Register (UID), Handelsregister, SHAB, BFS und eigene Erhebungen Help.ch.
Weitere Links
» Handelsregister-Informationen Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation
» Mehrwertsteuer-Nummer Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation: CHE-152.578.040 MWST
» Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation im Wirtschaftsregister
Die Informationen zu diesem Eintrag im UID-Register der juristischen Person Imfeld & Partner Architekten GmbH in Liquidation mit Sitz in Aesch (BL) sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die UID-Register Auszüge vom Bundesamt für Statistik (BfS).