Firmenzweck von LocalBini AG (UID CHE-241.752.481)
Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen im Bereich von Internet-Geschäften, schwerpunktmässig im Bereich e-Commerce, Lizenzierung von Software sowie Vermarktung von Online-Geschäften. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an Unternehmungen jeder Art im In- und Ausland sowie der Kauf, das Halten, die Administration, das Bewirtschaften, die Entwicklung, die Weiterentwicklung, den Verkauf, die Lizenzierung und die Unterlizenzierung von Immaterialgüterrechten. Die Gesellschaft kann Dienstleistungen für Tochtergesellschaften erbringen, insbesondere in den Bereichen Management und Finanzierung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, kann sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, kann Vertretungen übernehmen, alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen sowie alles unternehmen, was den Gesellschaftszweck fördert oder direkt oder indirekt in den Geschäftsbereich der Gesellschaft fällt. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern wie auch Patente, Lizenzen und weiteres geistiges Eigentum erwerben, verwerten, belasten und verkaufen.Weitere Informationen über LocalBini AG
Die Firma LocalBini AG, St. Gallen mit der UID CHE-241.752.481 ist mit diesem UID-Porträt auf uid.help.ch gelistet.
Die eindeutige Kennzeichnung dieses Unternehmens-Identifikationsnummer-Porträts von LocalBini AG in St. Gallen lautet HLP-9082-UID-2485261. Die Angaben stammen aus den Quellen: Unternehmens-Identifikationsnummer-Register (UID), Handelsregister, SHAB, BFS und eigene Erhebungen Help.ch.
Weitere Links
» Handelsregister-Informationen LocalBini AG
» LocalBini AG im Wirtschaftsregister
Die Informationen zu diesem Eintrag im UID-Register der juristischen Person LocalBini AG mit Sitz in St. Gallen sind ohne Gewähr und haben keine Rechtswirkung. Verbindlich sind einzig die vom Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die UID-Register Auszüge vom Bundesamt für Statistik (BfS).